gemeinnützige Wohnungsunternehmen

gemeinnützige Wohnungsunternehmen
gemeinnützige Wohnungsunternehmen,
 
ehemals eine bedeutende Gruppe der unternehmerisch organisierten Bauherrenschaft in der Wohnungswirtschaft der Bundesrepublik Deutschland, die nach den Grundsätzen der Gemeinnützigkeit wohnungswirtschaftlich tätig war, die rechtlichen Voraussetzungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes erfüllte und als gemeinnützig anerkannt war. Seit Aufhebung des Gesetzes (1990) entfielen für die gemeinnützigen Wohnungsunternehmen die Steuerbefreiungen (Körperschaft-, Vermögen-, Gewerbesteuer), aber auch die damit verbundenen Bindungen, die sich insbesondere auf den Geschäftskreis, die Baupflicht, die Preisbindung und das Offenhalten des betreuten Personenkreises bezogen. Die gemeinnützigen Wohnungsunternehmen sind heute - ebenso wie die kommunalen Wohnungsunternehmen und Wohnungsbaugesellschaften in den neuen Ländern - im Gesamtverband der Wohnungswirtschaft e. V. (Wohnungsunternehmen) zusammengeschlossen.
 
 
Ursache für die Gründung von gemeinnützigen Wohnungsunternehmen war der akute Wohnungsmangel in den expandierenden Städten während der Industrialisierung. Die erste Entwicklungsphase begann Mitte des 19. Jahrhunderts mit der Gründung von gemeinnützigen Wohnungsunternehmen in der Rechtsform der AG, getragen und finanziert vom sozialreformerischen Mittelstand (v. a. durch A. Huber). Begünstigt durch die gegen Ende des 19. Jahrhunderts geschaffene Sozialgesetzgebung begann eine allgemeine Expansion der gemeinnützigen Wohnungsunternehmen, die durch die Wohnungsgesetzgebung zwischen 1910 und 1920 und die beginnende öffentliche Wohnungsbauförderung in den darauf folgenden Jahren verstärkt wurde. Nach 1945 setzte, bedingt durch die Kriegsfolgen, eine erneute Gründungswelle ein.

Universal-Lexikon. 2012.

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